Kosten

Die Gebühren der Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.
Wir bieten unsere Leistungen entsprechend der in diesem
Gesetz festgelegten Gebühren an.

Grundsätzlich ist der Streitwert für die Gebühren maßgeblich.

Bei einer Scheidung bestimmt sich der Streitwert i. d. R. nach dem Dreifachen des monatlichen Einkommens beider Ehegatten, in Unterhaltssachen nach dem Jahreswert des beanspruchten Unterhaltes zuzüglich der Summe aus
etwaigen Unterhaltsrückständen.

Wir bieten auch den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen an.

Für eine Erstberatung berechnen wir i. d. R. 190,00 EUR zuzüglich einer Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer.

< nach oben